Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Erzieherinnenausbildung NRW vertritt die öffentlichen und nichtkonfessionell gebundenen Schulen an denen Erzieherinnen und Erzieher ausbildet werden. Derzeit gehören der LAG 56 Mitgliedsschulen an. Damit ist die LAG eine starke Interessenvertretung der öffentlichen und freien Ausbildungsstätten für Erzieherinnen und Erzieher in Nordrhein-Westfalen.
Der Zweck der LAG Erzieherinnenausbildung NRW ist die Förderung der Bildung und Erziehung, sowie die Förderung der Jugendhilfe. Dieser wird verwirklicht durch die Förderung und Entwicklung der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern.
Angestrebt wird eine landesweite Koordination der öffentlichen und nicht konfessionell gebundenen Ausbildungsbildungsstätten.
Die LAG arbeitet eng zusammen mit
- den beiden konfessionell gebundenen Landesarbeitgemeinschaften für die Erzieher/innenausbildung auf Landesebene
- der Bundesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien, nicht konfessionell gebundenen Ausbildungsstätten für Erzieherinnen und Erzieher in der Bundesrepublik Deutschland (BöfAE)
- den Berufsverbänden für Erzieherinnen und Erzieher sowie der entsprechenden Lehrerverbänden
- den Trägern sozialpädagogischer Einrichtungen
- den Gewerkschaften
- und allen sonstigen Institutionen, die sich mit bildungspolitischen Fragen in der Sozialpädagogik befassen oder Erzieherinnen und Erzieher fort- und weiterbilden.
Darüberhinaus hält die LAG Erzieherinnenausbildung NRW den Kontakt und vertritt die Mitglieder bei den zuständigen Ministerien für die Bereiche Schule und Kinder- und Jugendhilfe sowie der Schulaufsichtsbehörde in den Regierungsbezirken.
Wo werden Erzieherinnen und Erzieher ausgebildet?
Die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern erfolgt in Nordrhein-Westfalen an Berufskollegs in zwei unterschiedlichen Bildungsgängen:
1. Fachschule für Sozialwesen (Fachrichtung Sozialpädagogik), möglich ist eine Ausbildung in Vollzeit- bzw. Teilzeitform
2. Berufliches Gymnasium (doppeltqualifizierend: Berufsabschluss Erzieher/in & Allgemeine Hochschulreife)
An den schulischen Teil der Ausbildung schließt sich ein einjähriges Anerkennungsjahr (Berufspraktikum) an.
Das Berufskolleg ist eine eigenständige Bildungsgangeinrichtung der Sekundarstufe II und der postsekundaren Ausbildung. Es fasst das berufliche Schulwesen zu einer Schule mit einheitlichem Bildungsauftrag und mit gemeinsamen didaktischen Prinzipien zusammen. Ein ausdifferenziertes System ordnet das breite Angebot des Berufskollegs in Bildungsgänge. Sie sind ihrerseits nach Berufsfeldern, Fachrichtungen und fachlichen Schwerpunkten gegliedert.
(vgl. www.bezreg-muenster.nrw.de/startseite/abteilungen/abteilung4/Dezernat_45_Berufskolleg/ Was_ist_ein_Berufskolleg_1/index.html)